Rechtsgebiete » Inkasso
Forderungen, Mahnungen, Pfändung
Beim Forderungswesen und Inkassorecht dreht sich alles rund um Forderungen und offene Rechnungen, die von Firmen oder Kunden nicht bezahlt werden oder Schulden, die nicht getilgt werden können. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Martin Röhm übernimmt das Schuldeneintreiben, Mahnung und Pfändung, die Verwaltung der Schulden und Verhandlungen mit Schuldnern für Sie als Gläubiger.Wenn Sie als Schuldner Ihre offenen Rechnungen nicht mehr bezahlen können und Probleme mit der Bank haben und die Pfändung bevorsteht berät Sie Ihre Kanzlei Röhm. Dazu gehören auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, Finanzberatung und die Begleitung bis hin zur Insolvenz.
Zum Forderungsrecht und Inkassorecht gehören:
- Forderungen
- Pfändung
- Mahnung und Mahnbescheid
- Debitorenmanagement
- Verhandlung mit Schuldnern
- Sicherung von Vermögenswerten
- Schuldnerdatenermittlung
- Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)
- Kreditwürdigkeit
- Verhaftung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Zwangsvollstreckung einer Forderung, Gegenstand, Immobilie
- Vollstreckungsbescheid
- Zwangsräumung
- Insolvenz, Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, Aus- und Absonderungsrechte
Rechtsanwalt Martin Röhm hat die Fachanwaltsprüfung im Insolvenzrecht erfolgreich absolviert. Als „Gegenstück“ zum Insolvenzverfahren können Sie auch in diesem Bereich von der Fachanwalts-Qualifizierung profitieren. Für den Fall, dass Sie verschuldet sind beachten Sie bitte Insolvenzrecht.